Mühlensterben

Das Mühlensterben setzte sich zu Beginn des 20.Jahrhunderts beschleunigt fort.  Nach einer kurzfristigen Mühlenrenaissance in Deutschland nach 1945, die zu großen Überkapazitäten führte, wurde die bundesdeutsche Mühlenlandschaft durch das "Mühlengesetz" von 1957 neu geordnet.  Den vielen kleinen und mittleren Mühlenbetrieben wurde mittels "Stilllegungsprämien" der Aussteig aus  dem aufgrund übermächtiger Konkurrenz durch Großmühlen unrentablen Mühlengeschäft ermöglicht, Mühlenkartelle wurden zugelassen.  Die Stilllegungsprämie verpflichtete die Prämiennehmer zur Stilllegung ihrer  Mühlenbetriebe für 30 Jahre, was in aller Regel das Ende einer Mühle bedeutete.  In vielen Mühlen wurde die  Inneneinrichtung ausgeschlachet, der verbleibende Mühlentorso als Lager genutzt.  Die Wiederholung der Stilllegungsaktion Anfang der 60er Jahre bereitete einer weiteren großen Anzahl alter Mühlen in Deutschland den Untergang.  Einige wenige Zahlen zum Ausmaß des Mühlensterbens:  Von rund 54.000 Wind- und Wassermühlen in Deutschland um, im Jahre 1855.  Im 1895, rund 45.000 Wind-und Wassermühlen in Deutschland.   Im Jahre 1939 noch rund 18.000 übrig gebleiben (Deutschland).  Die Zahl der Wind- und Wassermühlen in Niedersachsen sank von rund 2200 um Jahre 1960 auf knapp 1400 um Jahre 1990, ein Minus von 37 %.

Quelle:  Arbeitsgmeinschaft Mühlen im Osnabrücker Land    

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Windmühle Menninghausen

Februar.2019

Januar.2019

Juni.2007

Dezember.2009

 Nicht  fertig,   Später , Infos komme.

 

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